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Freimachen von Verkehrswegen hieß es am 09. März 2006 um 04.19 Uhr bei der Alarmierung durch die Landeswarnzentrale. ...

... Als die Feuerwehrkräfte am Einsatzort eintrafen, stellte sich jedoch heraus, dass ein Klein-LKW nach der Zulieferung bei einem Lebensmittelgeschäft in der Kasernenstraße an einem Schneeriegel hängen geblieben war und der Fahrer selbst das Fahrzeug nicht mehr aus der misslichen Lage befreien konnte, weil dieser weder Schaufel, noch anderes Hilfsgerät mitführte.

Nachdem die Einsatzkräfte das Fahrzeug mit Hand angeschoben hatten,konnte der Fahrer seine Fahrt weider fortsetzen.

Kritisch betrachtet stellt sich für uns die Frage. Sind wir wirklich für alles zuständig? Nur weil wir jederzeit erreichbar sind? Wer sonst würde sich um diese Uhrzeit bereit erklären, ein Fahrzeug anzuschieben?

Ist es denn zuviel verlangt wenn ein Lenker eines KleinLKWs zB einen Klappspaten mitführen würde, um sich in einer solchen Lage selbst helfen zu können?