Am Donnerstag, 10.05. wurde die FF Freistadt zu einem mutwillig herbeigeführten Flurbrand gerufen. ...
... ein Anwohner der Stadtbergstraße hatte eine größere Menge Reisig angezündet, wodurch eine extreme Rauchentwicklung entstand, sodass Anrainer die Feuerwehr alarmierten.
Diese rückte schlussendlich mit dem TLF aus und löschte den brennenden Reisighaufen ab.
Den ebenfalls anwesenden Polizeibeamten erklärte der Verursacher „ Mei was soll der Auflauf überhaupt, das habe ich immer so gemacht“.
Ca. 3 Stunden später hieß es erneuter Einsatz im Bockaudorf. Zum 2. mal selbe Adresse und selber Einsatzort und selbiger Grund der Alarmierung.
Zu der Thematik möchten wir als Feuerwehr anführen, dass das Abbrennen von biogenen Abfällen verboten ist.
Ausgenommen sind lediglich Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer/ Grillfeuer im privaten Bereich bzw. zur Borkenkäferbekämpfung.
Bitte beachten Sie im Sinne der Umweltbelastung diese gesetzl. Regelung.
Ewald Niederberger, OBI